Rück- und Ausblicke |
Freitag, 07. Oktober 2022 - Jahreshauptversammlung |
Versammlung schafft Vereinsbeirat und zwei neue Fachgruppen im Förderkreis Sinn Am
Freitag, den 07.10.2022 fand im Sinner Haus der Vereine die
Mitgliederversammlung des Förderkreis Sinn e.V. für das
Jahr 2022 statt. Bei den Wahlen des geschäftsführenden Vorstandes wurden Hans - Joachim Wiegelmann als erster Vorsitzender und Julia Stehlik (Sinn) als Schriftführerin bestätigt. Als Stellvertreter trat Hermann Beinroth (Fleisbach) die Nachfolge von Jens Gerstner (Büdingen) an. Neuer Kassierer ist Thomas Klute (Sinn) in Nachfolge von Steffen Bieber (Friedberg). Für das neue Geschäftsjahr wurden mehrere Anträge gestellt. So wurde eine Satzungsänderung beschlossen, wonach als zusätzliches Vereinsorgan ein Beirat geschaffen werden soll. Hier sollen Personen mitwirken, die insbesondere das Zusammenwirken und die Vernetzung des Vereines unterstützen. Weiterhin sieht die Satzung zukünftig die Möglichkeit vor, Abstimmungen und Versammlungen digital vorzunehmen. Als Höhepunkt des Abends wurden die neuen Fachgruppen "Heimathaus" und "Radfahren in Sinn" in die Satzung aufgenommen. Die neue Fachgruppenleiterin "Radfahren in Sinn", Edith Höll, stellte Maßnahmen zur Verkehrswende in Sinn und das zukunftsweisende Projekt "Radfahren in Sinn" vor. Dazu würden von der Klimakommune Sinn E- Bikes - und E- Lastenfahrräder beschafft, die in ein gemeinnütziges kommunales - Bike - Sharing - System gehen. Der Förderkreis werde dieses System auf einer Webseite betreuen und über Spenden und Nutzungsbeiträge die Wartungs- und Betriebskosten verwalten. Das Projekt startet im nächsten Jahr und richtet sich an alle Bürger, die im Alltag eine günstige und umweltfreundliche Mobilität oder Transportmöglichkeit benötigen. Das Land Hessen fördere dieses Projekt in erheblichem Umfang, damit alle und nicht nur wenige in Sinn etwas davon haben, hochwertige E- Bikes und Lastenfahrräder zu nutzen (Kontakt Edith Höll: radfahrbeauftragte@gemeindesinn.de ). Die Versammlung teilte die Auffassung, dass E- Mobilität in Sinn allen zu Gute kommen muss und so wurden die Fachgruppe und das Projekt als gemeinnütziges Vereinsziel aufgenommen. |
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Einladung zur Jahreshauptversammlung Der
Vorstand des Förderkreis Sinn e.V. lädt hiermit zur
Jahreshauptversammlung am Freitag, den 07.10.2022 um 19:00 Uhr in
die Alte Schule Sinn, Ballersbacher Weg 1 in Sinn ein.
1. Begrüßung 2. Eröffnung der Mitgliederversammlung 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 4. Feststellung der Beschlussfähigkeit 5. Genehmigung der Tagesordnung 6. Totenehrungen 7. Jahresbericht des Vorstands für das abgelaufene Kalenderjahr 8. Finanzbericht des Schatzmeisters 9. Bericht der Rechnungsprüfer 10. Aussprache über die Berichte 11. Entlastung des Vorstands 12. Neuwahl des Vorstands 13. Bericht über die Vereinsziele für das laufende Jahr 14. Aussprache über die Vereinsziele 15.
Aussprache und Beschluss über satzungsgemäß
gestellte Anträge. a) Satzungsneufassung: Beratung und Beschluss über die Einrichtung eines Vereinsbeirats mit Vorschlägen b) Satzungsneufassung: Beratung und Beschluss zur Durchführung von virtuellen Vorstandssitzungen c) Satzungsneufassung: Beratung und Beschluss zur Durchführung von virtuellen Fachgruppensitzungen d) Satzungsneufassung: Einladung zur Mitgliederversammlung e) Beratung und Beschluss zur Einrichtung einer Fachgruppe Radfahren f) Satzungsergänzungen: Fachgruppe „Radfahren in Sinn“ und Fachgruppe „Heimathaus“ in der Aufzählung der Fachgruppen 16. Verschiedenes / Stimmen aus der Mitgliedschaft 17. Schlusswort des Vorsitzenden Bei Anträgen zu Satzungsänderungen und Satzungsneufassungen muss eine Vorlage des Satzungsvorschlages der Einladung beigefügt werden, über den dann in der Mitgliederversammlung beraten und gem. § 10 Nr. 3 beschlossen wird. Die Vorschläge des Vorstands sind wie folgt:
§8 Vereinsorgane Die Organe sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand c) die Fachgruppen d) Beirat mit beratender Funktion
§11
Vorstand Dem
erweiterten Vorstand gehören an: […]
§13 Sonderaufgaben 1. Für besondere zeitliche begrenzte Aufgaben kann der Vorstand auch außerhalb der Fachgruppe Einzelpersonen oder auch mehrere sachkundige Bürger mit der Planung und Durchführung dieser Aufgaben beauftragen. Die Verantwortlichkeit des Vorstandes wird hierdurch nicht berührt. 2. a) Der Vorstand kann auch Einzelpersonen oder auch mehrere sachkundige Bürger als Beirat vorschlagen. Verantwortlichkeit des Vorstandes wird hierdurch nicht berührt. Ein Beirat hat rein beratende Funktion und ist gem. § 11 dieser Satzung Teil des erweiterten Vorstands und hat kein Stimmrecht. b) Der Beirat fördert zum einen die Ziele des Förderkreises Sinn e.V. gem. § 2 dieser Satzung. Zum anderen fördert er auch die langfristige wirtschaftliche Sicherung der Tätigkeiten des Förderkreises Sinn e.V. durch seine Mitwirkung bei der Werbung von neuen Mitgliedern, Erschließung neuer Finanzierungsmöglichkeiten sowie Spendenaktionen. Der Beirat arbeitet vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammen. c) Dem Beirat können bis zu 5 Personen angehören, die in besonderer Weise die Ziele des Förderkreises Sinn unterstützen. Sie werden auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren berufen. d) Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) sowie eine(n) Schriftführer(in) und eine(en) Stellvertreter(in). Bei kleiner Anzahl der Mitglieder des Beirates genügt ein Vorsitzender und ein Schriftführer, der den Vorsitzenden vertreten kann. e) Er sollte mindestens einmal im Jahr zusammentreten und ein Mitglied des Vorstands sollte berichten. Diese Pflicht entfällt, wenn die Beiräte regelmäßig an den Sitzungen des Vorstands teilnehmen.
zu TOP 15 b)
§ 11 Vorstand
zu TOP 15 c) § 12 Fachgruppen Nr. 3 3. Jede Fachgruppe sollte jährlich mindestens zwei Fachgruppenversammlungen abhalten. Sie ist von dem Fachgruppenleiter rechtzeitig vorher schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung einzuberufen und zu leiten. Eine weitere Möglichkeit der Versammlung und Beschlussfassung ist die der schriftlichen Abstimmung. Mit Zustimmung des Vorstands können Sitzungen auch per Video- oder Telefonschaltung oder in sonstiger elektronischer Form stattfinden; schriftliche Abstimmungen können per E-Mail erfolgen. Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte den Fachgruppenleiter für die Dauer von zwei Jahren. Außer dem Fachgruppenleiter ist ein Stellvertreter und ein Schriftführer zu wählen. Außerdem wählt die Fachgruppe aus ihrer Mitte den Beisitzer für den erweiterten Vorstand. (Nicht unbedingt der Fachgruppenleiter).
zu TOP 15 d) § 9 Mitgliederversammlung […] Die Mitgliederversammlung muss mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstag durch schriftliche Einladung oder durch Bekanntmachung in den Sinner Nachrichten und Aushängekästen oder schriftlich per Email (, wenn diese für diesen Zweck mitgeteilt wurde,) unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen werden. Auswärtige Mitglieder werden schriftlich per E-Mail benachrichtigt.
zu TOP 15 e) § 12 Fachgruppen Nr. 7 Die Fachgruppenleitung ist für alle Angelegenheiten der Fachgruppe zuständig, soweit nicht die Mitgliederversammlung oder der Vorstand zu entscheiden hat. Die Fachgruppenleitung ist befugt, die zur Aufrechterhaltung des Zwecks der Fachgruppe erforderlichen rechtsgeschäftlichen Handlungen vorzunehmen. Erklärungen, die den Förderkreis über den finanziellen Rahmen gemäß Abs. 6 hinaus belasten, dürfen nicht abgegeben werden oder der Vorstand zu entscheiden hat. Erklärungen, die den Förderkreis über den finanziellen Rahmen gemäß Abs. 6 hinaus belasten, dürfen nicht abgegeben werden. Zur Zeit bestehen folgende Fachgruppen: 1. Fachgruppe Vereine 2. Fachgruppe Industrie, Handel und Gewerbe 3. Fachgruppe Kultur, Heimat-, Geschichts- und Denkmalpflege 4. Fachgruppe Natur und Umwelt 5. Fachgruppe Kirche und soziale Angelegenheiten 6. Fachgruppe Theater und Laienspiel 7. Fachgruppe Heimathaus 8. Fachgruppe Radfahren in Sinn
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